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ArbG Berlin, 19.07.2007 - 63 BV 1346/07, 63 BV 5372/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 19.07.2007 - 63 BV 1346/07, 63 BV 5372/07
- ArbG Berlin, 19.09.2007 - 63 BV 1346/07
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- BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05
Sozialplanpflicht bei Personalabbau
Auszug aus ArbG Berlin, 19.07.2007 - 63 BV 1346/07
Hierunter ist eine Herabsetzung der Leistungsfähigkeit des gesamten Betriebs zu verstehen, die sowohl durch eine Verringerung der sächlichen Betriebsmittel als auch durch Einschränkung der Zahl der Arbeitnehmer bedingt sein kann (BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 5/05 - NZA 2006, 932-936 m.w.N.).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 5/05 - NZA 2006, 932-936 m.w.N.), der sich die erkennende Kammer anschließt, kann eine Betriebsänderung auch durch bloßen Personalabbau erfolgen.
Maßgebender Anknüpfungspunkt für das Mitbestimmungsrecht ist die unternehmerische Entscheidung, aus der sich ergibt, welche Planung der Arbeitgeber umsetzen will (BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 5/05 - NZA 2006, 932-936 m.w.N.).
- BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01
Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle
Auszug aus ArbG Berlin, 19.07.2007 - 63 BV 1346/07
Deshalb ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs zu beantragen, nicht seine Aufhebung (BAG Beschluss vom 28.05.2002 - 1 ABR 37/01 - NZA 2003, 171-175 m.w.N.). - BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros
Auszug aus ArbG Berlin, 19.07.2007 - 63 BV 1346/07
Zwar ist nach Auffassung des BAG (Beschluss vom 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - NZA 2006, 56-59 m.w.N.) die isolierte Feststellung der Unwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle, mit dem diese ihre Zuständigkeit bejaht hat oder nicht, unzulässig, da für die betreffende Feststellung es an den Voraussetzungen des § 256 Abs. 1 ZPO fehle.
- BAG, 26.10.1982 - 1 ABR 11/81
Betriebsanlage
Auszug aus ArbG Berlin, 19.07.2007 - 63 BV 1346/07
Zu den Betriebsanlagen zählen mithin alle Gegenstände, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind, sondern "den arbeitstechnischen Produktions- und Leistungsprozess gestalten" (BAG Beschluss vom 26. Oktober 1982 - 1 ABR 11/81 - NJW 1983, 2838-2840). - BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 78/83
Anspruch des Betriebsrats auf Aufstellung eines Sozialplans anlässlich der …
Auszug aus ArbG Berlin, 19.07.2007 - 63 BV 1346/07
(BAG Beschluss vom 17. Dezember 1985 - 1 ABR 78/83 - NZA 1986, 804-805). - LAG Berlin, 07.09.1995 - 10 TaBV 5/95
Betriebsrat: Beratung und Verhandlung über Interessenausgleich bei erheblichem …
Auszug aus ArbG Berlin, 19.07.2007 - 63 BV 1346/07
Dem steht die Entscheidung des LAG Berlin (Beschluss vom 07. September 1995 - 10 TaBV 5/95 - AP Nr. 36 zu § 111 BetrVG) nicht entgegen. - BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86
Zahlung eines Nachteilsausgleichs - Betriebsstilllegung als Betriebsänderung - …
Auszug aus ArbG Berlin, 19.07.2007 - 63 BV 1346/07
Die Beteiligte zu 1) hat die geplante Maßnahme zwar bereits durchgeführt, so dass nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - NZA 1988, 287-289) nur noch über die Verpflichtung zur Aufstellung eines Sozialplans gestritten werden könne und ein Rechtsschutzinteresse für die Feststellung, der Arbeitgeber müsse einen Interessenausgleich versuchen, nicht mehr bestehe. - BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76
Betriebsänderung - Betriebseinschränkung - Verringerung der sächlichen …
Auszug aus ArbG Berlin, 19.07.2007 - 63 BV 1346/07
Gewöhnliche Schwankungen der Betriebstätigkeit, die mit der Eigenart des jeweiligen Betriebes zusammenhängen, sind keine Betriebsänderungen im Sinne von § 111 BetrVG, auch wenn eine größere Zahl von Arbeitnehmern entlassen wird (BAG Urteil vom 22. Mai 1979 - 1 AZR 848/76 - EzA Nr. 6 zu § 111 BetrVG).